Verluste für Zinswetten einklagen

Verluste für Zinswetten einklagen

Vorschlagsnummer: 
301
Kennzeichnung: 
Bürgervorschlag
Themengebiet: 
Dezernat: 
Zur Beratung in: 

Mülheim soll schon 10 Mio. € verloren haben, weitere 10 Mio € Verlust sollen drohen. Vor Gericht hat Ennepetal zu 100 % Recht bekommen und wird nun alle Verluste ersetzt bekommen.

Warum zögert die Stadt Mülheim so ihre Ansprüche geltend zu machen? Es geht hier doch um Einsparungen. 20 Mio. € sind an anderer Stelle so schnell schwierig einzusparen!

Wer hat vor was Angst, das nicht an die Öffentlichkeit kommen soll?

Stellungnahme: 

16.10.2013, 14:28:18:

Die Stadt Mülheim an der Ruhr wird ihre Ansprüche aus verlustbringenden Swap-Geschäften gegen die beteiligten Banken geltend machen, wenn die Wahrscheinlichkeit, dass sie das Verfahren gewinnt höher ist, als die Wahrscheinlichkeit, dass sie das Verfahren verliert.

Wegen des Abschlusses eines CHF-Plus-Swaps hat der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr in seiner Sitzung vom 5. Juli 2012 bereits beschlossen, Schadensersatzansprüche gegen die WestLB wegen der Verletzung ihrer Pflichten aus dem Schuldenportfoliomanagement-Vertrag geltend zu machen. Nach entsprechender außergerichtlicher (erfolgloser) Anspruchserhebung ist die Klage seit Ende Juni 2013 beim Landgericht Düsseldorf anhängig.

Im Hinblick auf die übrigen Derivatgeschäfte sollte zunächst eine Entscheidung des OLG (Oberlandesgericht) Düsseldorf abgewartet werden, die für Mülheim an der Ruhr zuständige Berufungsinstanz.

Nach Auswertung des nun vorliegenden Urteils wird der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr unter Berücksichtigung bestehender Prozessrisiken über eine weitere Klageerhebung beschließen.

Im Übrigen hat niemand etwas zu verheimlichen. Es geht vielmehr darum, keine Gerichtskosten zu verschwenden, wenn die Erfolgsaussichten zu gering sind. Diesbezüglich suggerieren die Darstellungen in den Medien leider häufig ein falsches Bild von den Erfolgschancen.

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2023: 
0 Euro

Warum aber sind die

Warum aber sind die Erfolgsaussichten so viel schlechter für Mülheim als bei allen anderen Städten?

Zinswetten

Ergänzende Stellungnahme der Fachverwaltung zum Kommentar #1:

Bei gleich gelagerten Fällen sind die Erfolgsaussichten auch im Wesentlichen gleich; vorausgesetzt, man ist beim gleichen Gericht. Doch das Problem in der öffentlichen Darstellung ist, dass dauernd "Äpfel mit Birnen" verglichen werden. Es gibt unterschiedlich komplizierte Geschäfte (was für die gerichtliche Beurteilung - zum Teil - eine große Bedeutung hat), die Kläger sind unterschiedlich (mal Privatpersonen, mal Kommunen (was für die Gerichte wieder - zum Teil - von großer Bedeutung hinsichtlich der Anforderungen an die Kläger ist, was sie hätten wissen müssen) und es entscheiden in ganz Deutschland unterschiedliche Gerichte. Die Rechtsprechung ist wirklich in Bewegung, so dass auch der Zeitfaktor eine große Rolle spielt ("Wer hat wann wo mit welcher Fallkonstellation einen Prozess gewonnen?"). Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in seiner maßgebenden Entscheidung zu Ansprüchen aus Swap-Geschäften im Jahre 2011 - Kläger war keine Kommune, sondern ein mittelständisches Unternehmen - die Erfolgsaussichten von Schadensersatzklagen an die Komplexität dieser Geschäfte geknüpft. Das heißt, je komplexer das Geschäft, desto höher die Anforderungen an die Beratungspflicht der Bank. Mit dieser einen Entscheidung sind aber längst nicht alle Fragen geklärt. Deshalb wurde mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofes eine Entwicklung losgetreten, die sich jetzt über viele unterinstanzliche Gerichte mit - wie gesagt - unterschiedlichen Fallkonstellationen fortsetzt.

Das BGH-Urteil hat viele Kommunen, die ähnlich komplexe Swap-Geschäfte wie der Kläger im BGH-Fall abgeschlossen hatten zu Klagen ermutigt. Weil die Geschäfte, die die Stadt Mülheim an der Ruhr abgeschlossen hat, am Maßstab des BGH gemessen nicht so komplex waren, dass wir mit einem Klageerfolg rechnen, wurde bisher von Klagen abgesehen. Wir beobachten die Entwicklung der Rechtsprechung aber sehr genau und werden sofort tätig, wenn wir überwiegende Erfolgsaussichten sehen. Ein Schaden entsteht durch dieses Abwarten nicht. Besonders wichtig ist für uns die für uns zuständige Rechtsprechung des OLG Düsseldorf.