Sicherheit & Ordnung

  • Erhalt der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • Öffentliche Ordnungsangelegenheiten
  • Brandschutz und Rettungsdienst, Abwehr von Großschadensereignissen
  • Bürgerservice in den Angelegenheiten des Straßenverkehrs, von Personaldokumenten, An-, Ab- und Ummeldungen sowie Geburten, Hochzeiten und Todesfällen, Bürgerauskünfte und Bürgerbeschwerden
  • Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung, Tierbetreuung, Tierheim
  • Aufgaben bei der Durchführung von Wahlen und Abstimmungen
  • Statistische Angelegenheiten, Stadtforschung

Wahlwerbeplakate kostenpflichtig abnehmen

Vorschlagsnummer: 
304
Kennzeichnung: 
Bürgervorschlag
Themengebiet: 
Sicherheit & Ordnung
Dezernat: 
Dezernat III
Zur Beratung in: 
Hauptausschuss

Für die Wahlplakate kann doch auch die Stadt Mülheim von den Parteien Geld nehmen, wenn die Plakate nicht umgehend wieder abgenommen werden. Die Frist könnte auch viel kürzer gesetzt werden, eben so wie in den Nachbarstädten. Es ist nicht nachvollziehbar den Parteien so viel Zeit zu lassen, beim aufhängen sind sie ja auch sehr eifrig.

Es würde etwas Geld bringen und das Stadtbild veschönern. Je länger die Plakate hängen dürfen desto mehr fallen vorher ab und fliegen durch die Straßen.

Sondernutzungssatzung aufheben

Vorschlagsnummer: 
300
Kennzeichnung: 
Bürgervorschlag
Themengebiet: 
Sicherheit & Ordnung
Dezernat: 
Dezernat III
Zur Beratung in: 
Hauptausschuss

Es muss ohne Voreinschränkung geprüft werden, ob die Aufhebung der Sondernutzungssatzung nicht viel gewinnbringender ist:

- die Stadt spart Personalkosten

- die Stadt spart sich den Ärger der Bürger

- die leidenden Gastronomen und verbliebenen Geschäftsinhaber in der Stadt würden die Stadt leichter beleben

- Hauseigentümer werden angestoßen ohne Mehrkosten bei der Gerüstaufstellung ihre Häuser attraktiv zu gestalten

Ordnungskräfte

Vorschlagsnummer: 
299
Kennzeichnung: 
Bürgervorschlag
Themengebiet: 
Sicherheit & Ordnung
Dezernat: 
Dezernat III
Zur Beratung in: 
Hauptausschuss

Nach Auskunft des Ordnungsamtes sind im Bereich der Kontrolle frei laufender und oder kotender Hunde in öffentlichen Anlagen zwei Mitarbeiter für das gesamte Stadtgebiet zuständig.

Da dies völlig unzureichend ist empfehle ich, die Kontrollen gänzlich einzustellen und die Mitarbeiter frei zu stellen ggfl. mit anderen sinnvolleren Aufgaben zu betrauen.

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