Ordnungskräfte

Ordnungskräfte

Vorschlagsnummer: 
299
Kennzeichnung: 
Bürgervorschlag
Themengebiet: 
Dezernat: 
Zur Beratung in: 

Nach Auskunft des Ordnungsamtes sind im Bereich der Kontrolle frei laufender und oder kotender Hunde in öffentlichen Anlagen zwei Mitarbeiter für das gesamte Stadtgebiet zuständig.

Da dies völlig unzureichend ist empfehle ich, die Kontrollen gänzlich einzustellen und die Mitarbeiter frei zu stellen ggfl. mit anderen sinnvolleren Aufgaben zu betrauen.

Stellungnahme: 

16.10.2013, 10:35:59:

Seit März 2012 kontrolliert eine Fußstreife (2 Personen) während der regulären Dienstzeit montags bis freitags ausschließlich Parkanlagen, Landschafts- und Naturschutzgebiete sowie belebte und dicht bebaute Straßenzüge im gesamten Stadtgebiet.

Es handelt sich hierbei nicht um zwei spezielle Mitarbeiter, die ausschließlich mit dieser Aufgabe betraut sind. Vielmehr arbeiten insgesamt acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Team, welche neben der Bestreifung der Grünanlagen, den City-Dienst durchführen, das heißt die Bestreifung des Innenstadtbereiches und der damit verbundenen Ahndung verschiedenster Ordnungswidrigkeiten in Früh- und Spätschicht (bis 20.00 Uhr). Desweiteren übernehmen sie den Ermittlungs- und Vollzugsdienst im Innenstadtbereich und überwachen anteilig den ruhenden Verkehr.

Durch die Aufnahme dieser Aufgabe in das Portfolio des City-Dienst-Teams, welches auf Grund der Bereitstellung des Schichtdienstes aus organisatorischen Gründen mit mindestens acht Mitarbeitern vertreten sein muss, wurde mit geringstmöglichem Personalaufwand die Erledigung dieser Aufgabe ermöglicht.

Die Erfahrungen aus den letzten 1 ½ Jahren zeigen, dass durch die Präsenz der Grünstreife deutlich weniger Verstöße begangen werden. So verhalten sich die Hundehalter im Beisein/Sichtweite der Mitarbeiter hinsichtlich der Verunreinigungen durch Hundekot regelkonform. Bezogen auf die Verstöße gegen die Anleinpflicht wird deutlich, dass hier die alleinige Präsenz noch nicht ausreichend ist, sondern regelmäßig Verwarnungen vorgenommen werden müssen (in 2012 lagen die Bußgelder bei etwa 700,00 Euro, im Jahr 2013 bei bisher 500,00 Euro).

Insgesamt wird deutlich, dass gemessen am Nutzen der Aufgabenerfüllung, der Personaleinsatz sehr sparsam stattfindet. Im Ergebnis soll die Kontrolle daher zumindest bis auf weiteres nicht beendet werden. Dies zuletzt auch deshalb, weil es zahlreiche Forderungen aus der Bevölkerung gibt, "etwas gegen den Hundedreck zu unternehmen".

 

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2023: 
0 Euro

Zwei Mitarbeiter sind viel zu wenig

ZWei Mitarbeiter sind viel zu wenig. Können die Aufgabe nicht auch andere Mitarbeiter der Stadt übernehmen, wenn sie ohnehin in der Stadt unterwegs sind? Das kostet auch nicht mehr und bringt vielleicht mehr.

Vor Einführung der Grünstreife

Ergänzende Stellungnahme des Ordnungsamtes zum Kommentar #1:

Vor Einführung der Grünstreife war diese Aufgabe auf alle Mitarbeiter des Zentralen Außendienstes verteilt, Verwarnungen wurden kaum getätigt. Es hat sich gezeigt, dass für diese Art der  Kontrollen hohe Zeitkontingente erforderlich sind. Die Mitarbeiter müssen sich zum Teil bis zu einer Stunde (und länger, je nach Größe) in einer Anlage oder einem betroffenen Straßenzug aufhalten und diesen bestreifen. Sollten Mitarbeiter Verstöße „im Vorbeigehen“ feststellen, werden diese selbstverständlich geahndet. Eine grundsätzliche Verteilung der Aufgabe auf alle würde jedoch einen qualitativen Rückschritt bedeuten, weil die Kontrollen dann nicht mehr in der erforderlichen Intensität und Qualität gewährleistet werden können.

Richtig ist, dass zwei Mitarbeiter für die Stadt natürlich zu wenig sind. Die von Anfang an geführte Statistik zeigt aber, dass die Streifen dem Anliegen vieler Bürger nützen, den Hundedreck zumindest einzudämmen. Diese Arbeit ist aber mit viel Diskussionen und Zeitaufwand verbunden. Der Aufenthalt in den Grünanlagen würde daher die Mitarbeiter, die mit anderen Aufgaben befasst sind, zu sehr von ihren anderen wichtigen Aufgaben abhalten. Da diese aber auch erledigt werden müssen (z. B. Kontrollen der Straßenzustände um Haftungsansprüche gegen die Stadt zu vermeiden, Kontrollen von Sondernutzungen im öffentlichen Raum, Überwachung des ruhenden Verkehrs), haben wir uns für eine "Abspaltung" der Hundekontrollen entschieden. So werden letztlich auch Wegstrecken eingespart, da die "Hundekontrolleure" sich unmittelbar von Kontrolle zu Kontrolle (von anderen Grünanlagen) begeben, während die anderen Mitarbeiter sich ebenfalls zügig von Aufgabe zu Aufgabe begeben können, ohne Grünanlagen aufsuchen zu müssen.

Unter dem Strich kann man die Aufgaben zwar auch auf andere verteilen, doch dann werden deren Aufgaben langsamer oder weniger erledigt. Eine echte Einsparung ließe sich wohl nur durch Einstellen der Kontrollen erzielen, was aber absehbar sehr bald wieder zu Beschwerden aus der Bürgerschaft führen wird.

Überwachung frei laufender / kotender Hunde

Die o.a. Aussage des Ordnungsamtes steht größtenteil im Widerspruch zu einer Auskunft des Amtes vom 19.09.2013, die wie folgt lautet:

Die Kontrolle der Einhaltung der Anleinpflicht in städtischen Anlagen findet täglich statt. Mit dieser Aufgabe sind zwei Personen für das gesamte Stadtgebiet betraut. Die von Ihnen benannte Örtlichkeit ist ebenfalls Bestandteil der regelmäßigen Bestreifung Auf Grund der Größe des Stadtgebietes kann der Bereich nur  im 2-Wochenrythmus begangen werden.

Die Mitarbeiter bestreifen den einzelnen Bereich nicht den gesamten  Tag über. Vielmehr werden pro Tag zwei bis vier Örtlichkeiten (je nach Größe) aufgesucht.

 

Mein Vorschlag bleibt daher bestehen.