Einsparpotenzial städtischer Winterdienst "Verbindungsweg" zwischen Ruhrorter Straße und Lutherstraße

Einsparpotenzial städtischer Winterdienst "Verbindungsweg" zwischen Ruhrorter Straße und Lutherstraße

Vorschlagsnummer: 
305
Kennzeichnung: 
Bürgervorschlag
Themengebiet: 
Dezernat: 

Die Stadt Mülheim hat vor einigen Jahren kostenaufwendig einen Rad- und Fußweg parallel zur Duisburger Straße und Weseler Straße angelegt. Der Weg ist äußerst sinnvoll und wird im Sommer von zahlreichen Bürgern benutzt um auch abseits der beiden großen Straßen, die beide über sehr gut ausgebaute Fuß- und Radwege verfügen, zwischen Mülheim Stadtmitte und Speldorf / Duisburg zu pendeln.

In den Wintermonaten ist dieser Weg mit dem Fahrrad aber nur eingeschränkt zu benutzen. So sind die Verbindungsstücke zwischen Emmericher Straße und Hofackerstraße, der Hoffmannsweg und der Weg Am Führring mit keinem Winter- und Räumdienst belegt. Lediglich das Stück zwischen Lutherstraße und Ruhrorter Straße unterliegt der Räumpflicht der Anwohner. Da der Weg sehr lang ist und einige Grundstücke hieran anliegen, bedeutete der Bau dieses Weges erheblichen Mehraufwand der Anwohner im Winter. Warum sämtliche andere Verbindungen auf diesem Radweg von der Winterdienstpflicht befreit sind und dieser Abschnitt gerade nicht, lässt sich mit Logik schwerlich erklären. Auch eine besonders hohe Verkehrsrate zwischen Ruhrorter Straße und Lutherstraße ist nicht erklärlich, handelt es sich bei der Lutherstraße doch um eine Anliegerstraße und keine Geschäftsstraße.

Das längste Grundstück auf diesem Weg befindet sich im Eigentum der Stadt Mülheim. Somit trifft die Stadt auf der größten Winterdienstfläche auf dem Weg selbst die Winterdienstpflicht. Das Grundstück der Stadt Mülheim ist so gelegen, dass es, außer es würde einem potenziellen Käufer ein Wegerecht durch die Anlieger an der Lutherstraße oder Ruhrorter Straße eingeräumt werden, wahrscheinlich auch in den nächsten Jahren nicht verkauft werden kann. Dies bedeutet, dass auch die Stadt Mülheim eine Winterdienstpflicht an diesem Weg trifft. Ihre Winterdienstpflicht kommt die Stadt so denn auch mustergültig nach. So war in den letzten Wintern ein bizarres Schauspiel zu beobachten: Die Stadt Mülheim schickte morgens ein Drittunternehmen, welches die städtische Fläche auf dem Weg von Schnee und Eis befreite. Sofern aufgrund von Schneefall nötig, kamen die freundlichen Mitarbeiter auch mehrmals täglich. Während also Mülheims Straßen und öffentliche Plätze im Schneechaos versanken, wurde der Weg mustergültig gereinigt. Parallel sind andere Anlieger an diesem Weg ihre Räumpflicht nur begrenzt nachgekommen, so dass oftmals nur der vordere Wegbereich und der Weg entlang des städtischen Grundstücks gereinigt wurde. Zeitgleich konnte die Stadt mit Verweis auf den erheblichen Schneefall und die begrenzten finanziellen Mittel eine Räumpflicht auf großen Straßen überhaupt nicht oder nur teilweise nachkommen.

Selbst wenn auf den anderen Straßen und Wegen durch die Stadt geräumt würde, hätte man hier offenkundig ein erheblichen Einsparpotenzial.

Ich schlage somit vor, dass das Verbindungsstück zwischen Lutherstraße und Ruhrorter Straße entweder umgewidmet wird, oder ein Hinweisschild "kein Winterdienst" aufgestellt wird. Mit dieser einfachen und kostengünstigen Maßnahme könnte die Stadt erhebliche Mehrkosten für einen Winterdienst einsparen.

Sofern sich diese Problematik auch bei anderen Wegen mit geringem Publikumsverkehr zeigt, so würde ich auch hier der Stadt nahelegen sich für eine kostengünstigen Umwidmung oder Beschilderung des fehlenden Winterdienstes ausspreche.

Stellungnahme: 

23.10.2013, 08:08:46:

Die Reinigungspflicht für Verbindungswege ( zu der auch die Winterwartung zählt ) hat die Stadt durch die „Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr“  auf die angrenzenden Grundstückseigentümer  übertragen.

An den Verbindungsweg Lutherstraße/Ruhrorter Straße grenzen fünf Anlieger: die Stadt mit zirka 68m, die anderen mit schätzungsweise 44m, 102m, 32m und 26m.

Im November 2008 wurden die Anlieger aufgrund einer Beschwerde an ihre Pflichten nach der Straßenreinigungssatzung erinnert, im Januar dieses Jahres erhielten alle Grundstückseigentümer zusammen mit den Gebührenbescheiden den Flyer „Straßenreinigung und Winterdienst“.  Für die Reinigung und die Winterwartung des Wegebereichs entlang der städtischen Fläche hat das zuständige Grünflächenmanagement (Amt 67) eine private Firma beauftragt.

Zur vorgeschlagenen Aufhebung der Widmung des Wegs:
Der Weg zwischen Lutherstraße und Ruhrorter Straße ist nicht Bestandteil des sogenannten Hoffmannswegs, der durch Grünbereiche führt und deshalb von der Straßenreinigungssatzung nicht erfasst wird. Letzteres gilt auch für die anderen in dem Vorschlag angeführten Wege.

Die MEG räumt grundsätzlich keine Verbindungswege und Gehwege. Deshalb hat die Tatsache, dass die Straßen noch im Schneechaos versanken, nichts mit der Tatsache, dass der Weg im Bereich des städtischen Grundstücks vorbildlich geräumt war, zu tun.

Für die vorgeschlagene Aufhebung der Widmung des Wegs gibt es keinerlei Grund.

Zur Anregung „ Aufstellen eines Schildes ‚kein Winterdienst’ “:
Ein im Einzelfall aufgestelltes Hinweisschild ist nur zweckmäßig, wenn man die Ursache für vorhandene Glätte noch nicht kennt und deshalb können momentan keine adäquaten Winterdienstmaßnahmen eingeleitet werden.

Nach der Rechtsprechung führt ein dauerhaft aufgestelltes Schild „kein Winterdienst“ nicht zu einer Haftungsfreizeichnung. Es warnt Verkehrsteilnehmer lediglich davor, sich besonders vorsichtig zu verhalten und hebt keinesfalls die Winterdienstpflicht der Kommune auf.

Die Winterdienstpflicht der Kommune ist im vorliegenden Fall durch die Satzung auf die Anlieger übertragen worden. Die Stadt Mülheim ist hier rechtlich gesehen als private Anliegerin zur Reinigung verpflichtet und muss dieser Verpflichtung - so wie alle anderen angrenzenden Grundstückseigentümer - auch nachkommen.

Einsparpotenzial: kein Einsparpotenzial, weil rechtlich/fachlich nicht zulässig.

 

 

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2023: 
0 Euro